Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der OILTESCO GmbH, Niederfeldweg 26, 83246 Unterwössen („OILTESCO“), und ihren Kunden über den Verkauf vorausbezahlter Analysensets, die Durchführung von Laboranalysen, Beurteilungen und Beratungsleistungen sowie damit zusammenhängende Neben- und Serviceleistungen.

1.2 Im Sinne dieser AGB ist

  • „Kunde“ der Vertragspartner von OILTESCO, insbesondere der Käufer eines Analysensets;
  • „Analysenset“ das mit einer eindeutigen Kennung versehene Probenahme-Material einschließlich der damit vorausbezahlten Analyseleistung;
  • „Einsender“ die Person, die eine Probe unter Verwendung eines Analysensets an OILTESCO einsendet. Einsender kann der Kunde selbst oder ein Dritter sein, an den der Kunde das Analysenset weitergegeben hat.

1.3 Die Leistungen von OILTESCO richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. OILTESCO ist berechtigt, vor oder nach Vertragsschluss einen Nachweis der Unternehmereigenschaft (z. B. Firmierung, USt-IdNr., Handelsregister- oder Gewerbenachweis) zu verlangen und Bestellungen abzulehnen, wenn dieser nicht erbracht wird.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn OILTESCO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Bestätigung von OILTESCO in Textform maßgebend.

1.6 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z. B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt, Kündigung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).

1.7 Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung in ihrer jeweils aktuellen, dem Kunden zugänglich gemachten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass OILTESCO in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.

 

§ 2 Vertragsschluss, Analysensets und Weitergabe

2.1 Angebote von OILTESCO sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Die Bestellung von Analysensets durch den Kunden ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Lieferung des Probenahme-Materials und die Durchführung der im jeweiligen Analysenset enthaltenen Analyseleistungen. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von OILTESCO in Textform, spätestens mit dem Versand der Analysensets zustande.

2.3 Die spätere Einsendung einer Probe unter Verwendung eines Analysensets begründet keinen neuen Vertrag, sondern stellt den Abruf der bereits vereinbarten und vergüteten Analyseleistung dar.

2.4 Für sonstige Leistungen (z. B. Analysen ohne Analysenset, Zusatzparameter, Beratung) kommt der Vertrag durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.5 Jedes Analysenset ist mit einer eindeutigen Kennung versehen und dem Kunden zugeordnet. Jede Kennung berechtigt zur einmaligen Durchführung der enthaltenen Analyseleistung. Proben, die keine gültige oder eine bereits verwendete Kennung tragen, kann OILTESCO zurückweisen oder ihre Bearbeitung von einer gesonderten Beauftragung abhängig machen.

2.6 Der Kunde ist berechtigt, Analysensets an Dritte weiterzugeben. Vertragspartner von OILTESCO bleibt auch in diesem Fall ausschließlich der Kunde. Der Einsender erwirbt durch die Einsendung keine eigenen vertraglichen Ansprüche gegen OILTESCO.

2.7 Gibt der Kunde ein Analysenset weiter, hat er den Einsender über die in §§ 4 und 5 geregelten Anforderungen an Probenahme, Angaben und Deklaration sowie über die Ergebnisübermittlung nach Ziffer 2.8 zu informieren. Angaben, Handlungen und Unterlassungen des Einsenders im Zusammenhang mit der Probe muss sich der Kunde wie eigene zurechnen lassen.

2.8 Der Prüfbericht wird dem Einsender und dem Kunden übermittelt. Hierauf wird zusätzlich auf dem Probenbegleitschein hingewiesen.

 

§ 3 Leistungsumfang und Bearbeitungszeiten

3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Analysensets bzw. aus Angebot oder Auftragsbestätigung, im Übrigen aus der aktuellen Preisliste von OILTESCO.

3.2 OILTESCO führt die Analysen nach dem Stand der Technik und nach genormten oder validierten hausinternen Verfahren durch. Die Auswahl der Prüfverfahren liegt im pflichtgemäßen Ermessen von OILTESCO, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Verfahren vereinbart ist.

3.3 Analysenergebnisse unterliegen verfahrensbedingten Messunsicherheiten. Bei einer Reklamation führt OILTESCO auf Wunsch des Kunden eine Wiederholungsanalyse der beanstandeten Parameter aus dem Rückstellmuster durch, sofern dieses noch vorhanden ist (Ziffer 6.1). Liegt das Ergebnis der Wiederholungsanalyse innerhalb der Wiederholpräzision des jeweiligen Prüfverfahrens, gilt das ursprüngliche Ergebnis als bestätigt; der Kunde trägt in diesem Fall eine Servicepauschale von EUR 25,00 netto. Andernfalls ist die Wiederholungsanalyse für den Kunden kostenfrei und OILTESCO übermittelt einen berichtigten Prüfbericht. Auf diese Regelung wird auch im Prüfbericht hingewiesen.

3.4 Unsere Leistung umfasst die labortechnische Bestimmung der vereinbarten Messwerte an der eingesandten Probe sowie deren Darstellung im Prüfbericht. Grundlage sind die Probe in dem Zustand, in dem sie bei OILTESCO eingeht, und die Angaben von Kunde bzw. Einsender. Der Befund erläutert die Messwerte und erleichtert deren Einordnung; er dient als unterstützendes Instrument der vorausschauenden Wartung und der Eingrenzung von Schadensursachen. Handlungsempfehlungen sind fachliche Hinweise für die weitere Planung. Die Entscheidung über Wartung, Reparatur oder Weiterbetrieb trifft der Kunde in eigener Verantwortung.

3.5 OILTESCO ist berechtigt, einzelne Prüfparameter durch fachlich geeignete Unterauftragnehmer durchführen zu lassen.

3.6 Angaben zu Bearbeitungszeiten sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich zugesagt wurden. Sie beginnen erst mit dem vollständigen Eingang der Probe und aller für die Bearbeitung erforderlichen Angaben im Labor.

 

§ 4 Probenahme, Probenversand und Mitwirkung

4.1 Kunde bzw. Einsender sind für eine repräsentative und sachgerechte Probenahme, die Verwendung des Probenahme-Materials aus dem Analysenset sowie die eindeutige Zuordnung der Probe zur Set-Kennung verantwortlich.

4.2 Im Probenbegleitschein bzw. im Kundenportal sind vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu Aggregat, Betriebsstoff (Marke, Typ, Viskosität), Laufzeiten und Nachfüllmengen. Analyse und Beurteilung beruhen auf diesen Angaben; OILTESCO ist nicht verpflichtet, sie auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

4.3 Der Versand der Probe erfolgt auf Gefahr des Kunden bis zum Eingang im Labor von OILTESCO; die Versandkosten trägt der Kunde, soweit das Analysenset keinen frankierten Rückversand enthält. OILTESCO stellt mit dem Analysenset geeignetes Rückversandmaterial zur Verfügung. Kunde bzw. Einsender sind angehalten, ausschließlich dieses Material zu verwenden. Wird anderes Verpackungsmaterial verwendet, sind Kunde bzw. Einsender für eine sichere und den geltenden Transportvorschriften entsprechende Verpackung selbst verantwortlich.

4.4 Sind Proben beschädigt, ausgelaufen, verunreinigt, in nicht ausreichender Menge vorhanden oder nicht eindeutig zuzuordnen, ist OILTESCO berechtigt, die Analyse abzulehnen oder nur eingeschränkt durchzuführen. OILTESCO wird Kunde bzw. Einsender hierüber informieren. Die Analyseleistung des Analysensets gilt in diesem Fall als nicht verbraucht, sofern eine erneute Einsendung mit Ersatzmaterial möglich ist; Ersatzmaterial kann OILTESCO gesondert berechnen.

4.5 Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder unvollständiger Angaben oder Mitwirkungshandlungen von Kunde oder Einsender wiederholt oder verzögert werden müssen, kann OILTESCO dem Kunden gesondert berechnen, soweit Kunde oder Einsender dies zu vertreten haben.

 

§ 5 PCB-haltige, silikonhaltige und gerätegefährdende Proben

5.1 Kunde bzw. Einsender sind verpflichtet, OILTESCO vor Übersendung unaufgefordert in Textform darüber zu informieren, wenn das Probenmaterial bekanntermaßen oder begründet vermutet mit polychlorierten Biphenylen (PCB), Silikonölen bzw. silikonhaltigen Stoffen oder anderen gefährlichen oder die Analysegeräte gefährdenden Stoffen belastet ist.

5.2 OILTESCO ist berechtigt, die Untersuchung solchen Probenmaterials abzulehnen oder abzubrechen, wenn sich vor oder während der Analyse Hinweise auf eine entsprechende Belastung ergeben. Das betroffene Probenmaterial wird nach Wahl von OILTESCO auf Kosten des Kunden zurückgesandt oder fachgerecht entsorgt.

5.3 Wird belastetes Probenmaterial im Sinne von Ziffer 5.1 ohne entsprechenden Hinweis eingesandt, ersetzt der Kunde OILTESCO den hierdurch tatsächlich entstandenen Mehraufwand, insbesondere für Sonderhandhabung, Rückversand, Reinigung bzw. Dekontamination der betroffenen Analysegeräte sowie erforderliche Sonderentsorgungsmaßnahmen. Dies gilt nicht, wenn weder der Kunde noch der Einsender die unterlassene Information zu vertreten hat. Der Ersatzanspruch ist auf EUR 10.000,00 je Vorfall begrenzt. OILTESCO weist den entstandenen Mehraufwand auf Verlangen nach.

 

§ 6 Aufbewahrung und Entsorgung von Proben

6.1 OILTESCO bewahrt Rückstellmuster für die Dauer von drei Wochen nach Übermittlung des Prüfberichts auf. Danach werden die Proben fachgerecht entsorgt, ohne dass es einer gesonderten Mitteilung bedarf.

6.2 Eine längere Aufbewahrung oder eine Rücksendung von Proben an Kunde oder Einsender erfolgt nicht; Ziffer 5.2 bleibt unberührt.

6.3 Die Kosten der regulären Entsorgung sind im Preis enthalten; ausgenommen sind Proben im Sinne von § 5.

 

§ 7 Lieferung der Analysensets

7.1 Mit Übergabe der Analysensets an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Kunden über. Für verlorene oder beschädigte Analysensets besteht nach Gefahrübergang kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz.

7.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

7.3 Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB bleiben unberührt.

 

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise, ansonsten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Preisliste von OILTESCO. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Die Vergütung für Analysensets einschließlich der enthaltenen Analyseleistungen wird mit Versand der Analysensets in Rechnung gestellt und ist unabhängig vom Zeitpunkt der Probeneinsendung fällig.

8.3 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu zahlen. Skonti werden nicht gewährt. OILTESCO ist berechtigt, bei Neukunden oder bei bestehenden Zahlungsrückständen nur gegen Vorkasse zu liefern und bei Zahlungsverzug die Bearbeitung eingehender Proben bis zum Zahlungseingang zurückzustellen.

8.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

8.5 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung in Textform und unter Angabe von Gründen zu erheben. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; OILTESCO wird in den Rechnungen auf diese Folge besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

8.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.7 Analysensets sind 24 Monate ab Rechnungsdatum gültig. Die individuellen Setnummern sind auf der Rechnung aufgeführt; maßgeblich für den Beginn der Gültigkeit ist das Datum der Rechnung, auf der die jeweilige Setnummer ausgewiesen ist. Innerhalb dieser Frist ist die enthaltene Analyseleistung ohne Aufpreis abrufbar. Nach Ablauf der Gültigkeit kann das Analysenset weiterhin verwendet werden. OILTESCO berechnet dem Kunden in diesem Fall je Probe einen Aufpreis in Höhe der Differenz zwischen dem für das Analysenset gezahlten Preis und dem bei Probeneingang gültigen Listenpreis, mindestens jedoch EUR 25,00 netto. Der Aufpreis deckt insbesondere gestiegene Analyse-, Material- und Versandkosten sowie den Mehraufwand für die Prüfung gealterten Probenahme-Materials. OILTESCO kann die Übermittlung des Prüfberichts von der Zahlung des Aufpreises abhängig machen. Eine Erstattung nicht abgerufener Analyseleistungen erfolgt nicht.

8.8 Das Kündigungsrecht des Kunden nach § 648 BGB bleibt unberührt. Kündigt der Kunde vor Abruf der Analyseleistung, behält OILTESCO für das gelieferte Probenahme-Material eine Vergütung von EUR 8,00 netto je Analysenset ein; das Material ist durch individuellen Aufdruck, Kennzeichnung und Einschweißung sowie aus Gründen der Probenreinheit nicht wiederverwendbar. Die auf die Analyseleistung entfallende Vergütung wird vollständig erstattet.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Gelieferte Analysensets bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Forderungen von OILTESCO aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von OILTESCO.

9.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware bestimmungsgemäß nutzen und nach Ziffer 2.6 an Dritte weitergeben. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet.

9.3 Über Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde OILTESCO unverzüglich zu informieren.

 

§ 10 Mängelansprüche

10.1 Mängelansprüche stehen ausschließlich dem Kunden zu.

10.2 Offensichtliche Mängel von Leistungen und Prüfberichten (z. B. Zuordnungs-, Übertragungs- oder Rechenfehler) sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Übermittlung des Prüfberichts, in Textform anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.

10.3 Bei Mängeln leistet OILTESCO nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung, Korrektur des Prüfberichts oder Wiederholung der Analyse, soweit ein Rückstellmuster vorhanden ist.

10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 11.

10.5 Kein Mangel liegt insbesondere vor bei nach Ziffer 3.3 bestätigten Ergebnissen sowie bei Ergebnissen oder Beurteilungen, die auf einer nicht repräsentativen Probenahme, einer ungeeigneten oder verunreinigten Probe oder auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben von Kunde oder Einsender beruhen.

10.6 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Übermittlung des Prüfberichts bzw. ab Ablieferung der Analysensets. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 11.1.

 

§ 11 Haftung

11.1 OILTESCO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet OILTESCO beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

11.3 In den Fällen der Ziffer 11.2 ist die Haftung je Schadensfall auf EUR 5.000,00 begrenzt.

11.4 Im Übrigen ist die Haftung von OILTESCO für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

11.5 OILTESCO haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass die Probe nicht repräsentativ entnommen, ungeeignet verpackt oder unzutreffend gekennzeichnet wurde oder dass die Angaben von Kunde oder Einsender unrichtig oder unvollständig waren. Der Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB) bleibt im Übrigen unberührt.

11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von OILTESCO sowie gegenüber Einsendern und sonstigen Dritten, die in den Schutzbereich des Vertrags einbezogen sind.

11.7 Gibt der Kunde ein Analysenset an einen Dritten weiter, stellt er OILTESCO von Ansprüchen des Einsenders frei, soweit diese über die Haftung von OILTESCO nach diesem § 11 hinausgehen.

 

§ 12 Nutzungsrechte, Vertraulichkeit und Datennutzung

12.1 Kunde und Einsender erhalten an den Prüfberichten, Beurteilungen und Ausarbeitungen von OILTESCO jeweils ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung für eigene betriebliche Zwecke.

12.2 Kunde und Einsender dürfen einzelne Prüfberichte vollständig und unverändert als Ausdruck oder PDF-Datei an Dritte weitergeben, insbesondere an Maschinen- oder Schmierstoffhersteller, Servicepartner, Versicherer und Sachverständige. Die Weitergabe von Prüfberichten, Messwerten oder Beurteilungen an Laboratorien, die mit OILTESCO im Wettbewerb stehen, sowie eine auszugsweise oder veränderte Veröffentlichung bedürfen der vorherigen Zustimmung von OILTESCO in Textform. Ohne vorherige Zustimmung von OILTESCO in Textform ist ferner die über die eigene betriebliche Nutzung nach Ziffer 12.1 hinausgehende systematische Sammlung, Weiterveräußerung oder sonstige kommerzielle Verwertung von Prüfberichten, Messwerten oder Beurteilungen untersagt, insbesondere zum Aufbau von Datenbanken oder zum Training bzw. zur Entwicklung von Analyse-, Auswerte- oder KI-Systemen für Dritte. Die Übernahme eigener Ergebnisse in betriebseigene Instandhaltungs-, Wartungs- oder Trendauswertungssysteme bleibt zulässig.

12.3 OILTESCO behandelt Proben, Angaben und Ergebnisse vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (insbesondere die Übermittlung nach Ziffer 2.8 sowie an Unterauftragnehmer nach Ziffer 3.5), eine Zustimmung vorliegt oder eine gesetzliche bzw. behördliche Verpflichtung besteht.

12.4 OILTESCO ist berechtigt, Analysenergebnisse in anonymisierter Form, die keinen Rückschluss auf Kunde, Einsender oder die jeweilige Anlage zulässt, auch über das Vertragsende hinaus für statistische Auswertungen, Methodenentwicklung, Qualitätssicherung sowie zur Bildung von Richt- und Grenzwerten und Referenzdatenbanken zu nutzen.

 

§ 13 Abtretung

Der Kunde kann Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag mit OILTESCO nur mit vorheriger Zustimmung von OILTESCO in Textform an Dritte abtreten. Die Weitergabe von Analysensets nach Ziffer 2.6 bleibt hiervon unberührt. § 354a HGB bleibt unberührt.

 

§ 14 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Einsendern enthält die gesonderte Datenschutzinformation von OILTESCO unter https://www.oiltesco.com/datenschutzhinweise/.

 

§ 15 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

15.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von OILTESCO in Unterwössen.

15.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von OILTESCO. OILTESCO ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 09/2026